Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beinhaltet die ganzheitliche Betrachtung aller Gewässer nach natürlichen Wasserkörpern und fordert, den guten mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers und einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Oberflächengewässer herzustellen und zu erhalten. Um diese Ziele zu erreichen, sind von den Behörden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zu erstellen.
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