Ab 1. November gilt gemäß Düngeverordnung die Güllesperrfrist für Ackerland, ab 15. November für Grünland. Die Ausbringungszeiten können verschoben werden. Hier finden Sie Details zu der Regelung.
http://www.agrarheute.com/news/guellesperrfrist-verschieben-so-gehts-niedersachsen
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