Der Bodenschutz ist als Teilbereich des Umweltschutzes im Bundesverfassungsgesetz über den umfassenden Umweltschutz (BGBl. Nr. 491/1984) verankert. Der Boden ist verfassungsrechtlich ein Umwelt(Schutz)gut. Bodenschutz in Österreich liegt in der Kompetenz der Bundesländer.
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