Altlastenkataster / Bodenbeastungskarte
Mit dem im März 1999 in Kraft getretenen Bundesbodenschutzgesetz wurde erstmals eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage zum Schutz des Umweltmediums Boden geschaffen. Ergänzungen auf Landesebene sind durch das Landesbodenschutzgesetz NRW vom Mai 2000 erfolgt. Gesetzesweck ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern (Vorsorge) oder wiederherzustellen (Nachsorge). Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Unter dem Begriff schädliche Bodenveränderungen werden die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen verstanden, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Die zur Bewertung maßgeblichen Kriterien sind in der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung in Form von Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerten für einzelne Schadstoffe verankert. Die Vorsorgewerte markieren die Schwelle, bei deren Überschreitung in der Regel davon auszugehen ist, dass die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung weiterer Schadstoffeinträge erforderlich sind. Für die Bewertung bereits bestehender Bodenverunreinigungen im Rahmen der Nachsorge werden die Prüf- und Maßnahmenwerte herangezogen. Die Überschreitung eines Prüfwertes zeigt an, dass eine Gefahr vorliegen kann und führt zu weiteren Untersuchungen (Gefährdungsabschätzung). Bei Überschreitung von Maßnahmenwerten sind in der Regel weitergehende Maßnahmen wie Nutzungsbeschränkungen oder Sanierungen erforderlich. Die beim Kreis Wesel seit Anfang der 90er Jahre erfolgende systematische Altlastenbearbeitung ist in diesem Zusammenhang der Nachsorge zuzuordnen. Die im Laufe der Bearbeitung gewonnenen umfangreichen Informationen sind in einem EDV-gestützten Altlastenkataster erfasst, auf das im Rahmen von Genehmigungsverfahren (Bebauungspläne, Baugenehmigungen etc.) und für sonstige Auskünfte zurückgegriffen wird. Zur Schaffung der für den Bereich der Vorsorge erforderlichen Grundlagen dient die digitale Bodenbelastungskarte des Kreisgebietes, in der die Informationen über die Belastung der Böden erfasst und ausgewertet werden.
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Altlasten Boden/Bodenschutz | Kreis Wesel
Kategorie: Allgemein