Grundeigentümern oder deren Bevollmächtigten wird auf Antrag Akteneinsicht in ihre grundstücksbezogenen Akten der Unteren Bodenschutzbehörde gewährt.
https://www.muelheim-ruhr.de/cms/akteneinsicht_-_bodenschutz_und_altlasten1.html
Grundeigentümern oder deren Bevollmächtigten wird auf Antrag Akteneinsicht in ihre grundstücksbezogenen Akten der Unteren Bodenschutzbehörde gewährt.
https://www.muelheim-ruhr.de/cms/akteneinsicht_-_bodenschutz_und_altlasten1.html