Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich nur sehr langsam. Gleichrangig neben Wasser und Luft ist deshalb als drittes Objekt des Umweltschutzes der Boden einzuordnen.
Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden oder einer akuten Verunreinigung des Bodens mit solchen Stoffen ergeben.
Aber auch durch, Liste von Organisationseinheiten für Straußfurt (Landkreis Sömmerda)
http://buerger.thueringen.de/portal/?SOURCE=PstListAZ&COMMONSEARCHTEXT=Zulassungsbescheinigung+Teil+I&AREAID=352050&PSTID=354560