Stellt die zuständige Behörde auf einer Fläche im Industriepark Bodenverunreinigungen fest, die eine Detailuntersuchung oder gar eine Sicherung oder Sanierung notwendig machen, etwa weil Maßnahmewerte überschritten oder bereits das Grundwasser verschmutzt ist, dann muss sie überlegen, wen konkret sie mit diesen
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